sind tiere am arbeitsplatz verboten?

ein haustier ist am arbeitsplatz nicht gesetzlich verboten. sie können es mitnehmen, wenn es sehr gut erzogen ist und wenn keine triftigen gründe dagegen sprechen. diese können in der hygiene liegen, in der ablehnung der arbeitskollegen oder auch bei den arbeitsaufgaben. ihr tier muss auch einige voraussetzungen erfüllen, wenn er sie an den arbeitsplatz begleiten soll. keinesfalls darf er die arbeitsabläufe stören. gehen sie einfach offen mit ihrem wunsch um, ihr tier zum arbeitsplatz mitzubringen. sprechen sie mit ihrem chef, aber auch mit ihren kollegen.


gründe, die gegen tiere am arbeitsplatz sprechen:

da es keine gesetzliche grundlage für die mitnahme von tieren an den arbeitsplatz gibt, sind die gründe für ein versagen einer genehmigung ebenfalls nicht definiert. an arbeitsplätzen mit speziellen hygienevorschriften wie in krankenhäusern und pflegeeinrichtungen, aber auch in lebensmittelbetrieben und anderen unternehmen, in denen es spezifische anforderungen an die sauberkeit gibt. hier sind tiere generell tabu.


auch das tier kann gründe liefern:

das tier muss sauber sein und darf keinerlei unangenehme gerüche absondern. das tier muss in der lage sein, über stunden ruhig an einem platz zu liegen. es ist empfehlenswert, dem tier einen grosszügigen platz in einer ruhigen ecke zuzuweisen. selbstverständlich sollte das tier nicht an die möbel gehen und auch die kabel nicht anrühren.


wenn kollegen schneller sind:

hat ein kollege oder eine kollegin ein tier mitgebracht, heisst das nicht, dass sie automatisch das gleiche recht haben. in vielen fällen wird die erlaubnis nur für ein tier pro büro erteilt. zudem hat der chef das recht, nur einzelnen kollegen das tier zu erlauben und dies mit der arbeitsleistung zu begründen. somit können sie ihr tier grundsätzlich mitbringen, haben darauf aber keinen rechtlichen anspruch.


https://www.ostjob.ch/ratgeber/artikel/527/tiere-am-arbeitsplatz-verboten

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