stellenmeldepflicht

rechtskonforme stellenmeldung

seit dem 1. juli 2018 sind die arbeitgeber dazu verpflichtet, den rav-stellen die vakanzen in den berufsarten mit mindestens 5% arbeitslosigkeit zu melden. wir haben uns intensiv mit dieser verordnung auseinandergesetzt. gerne möchten wir ihnen mit unserem know-how zur seite stehen und sie aktiv im rekrutierungsprozess unterstützen. wir übernehmen für sie die rechtskonforme stellenmeldung sowie den damit verbundenen administrativen aufwand. sie sparen zeit bei der besetzung der offenen stelle und können sich ihrem tagesgeschäft widmen.

gerne informieren wir sie in einem persönlichen gespräch über diese kostenlose dienstleistung.

die liste der meldepflichtigen stellen finden sie unter folgendem link:
stellenmeldepflicht