weiterbildung im job: welche unterstützung können sie vom arbeitgeber erwarten?
weiterbildung ist gemeinsame verantwortung
grundsätzlich sind arbeitnehmende selbst dafür verantwortlich, ihre beruflichen kompetenzen weiterzuentwickeln. gleichzeitig haben auch unternehmen ein interesse daran, dass das wissen ihrer mitarbeitenden aktuell bleibt.
entscheidend ist der grund für die weiterbildung
wichtig ist die unterscheidung zwischen freiwilligen und angeordneten weiterbildungen.
verlangt der arbeitgeber eine schulung oder ist diese aufgrund der beruflichen tätigkeit gesetzlich erforderlich, zählt die dafür notwendige zeit grundsätzlich als arbeitszeit.
anders sieht es bei einer weiterbildung aus, die sie aus eigenem interesse absolvieren. möchten sie beispielsweise zusätzliche qualifikationen für ihre weitere karriere erwerben, sollten sie mit dem arbeitgeber besprechen, ob und in welchem umfang er sie dabei unterstützt.
unterstützung muss nicht nur finanziell sein
arbeitgeber können weiterbildungen auf unterschiedliche weise fördern. neben einer vollständigen oder teilweisen kostenübernahme kommen beispielsweise zusätzliche freie tage, flexible arbeitszeiten oder eine reduktion des pensums infrage.
vereinbarungen vorher klären
bei umfangreicheren weiterbildungen empfiehlt es sich, die bedingungen schriftlich festzuhalten. dazu gehören insbesondere kostenbeteiligung, arbeitszeit, abwesenheiten und mögliche rückzahlungsvereinbarungen.
das gespräch aktiv suchen
wer sich weiterbilden möchte, sollte nicht darauf warten, dass der arbeitgeber von sich aus ein angebot macht. bereiten sie das gespräch gut vor und zeigen sie, welchen nutzen die weiterbildung für ihre tätigkeit und das unternehmen bringt.
https://www.ostjob.ch/ratgeber/artikel/680/weiterbildung-arbeitgeber
