welche nebenbeschäftigung ist erlaubt?

in der schweiz sind nebenbeschäftigungen grundsätzlich erlaubt – egal ob als angestellter bei einem zweiten arbeitgeber oder als selbständige tätigkeit im nebenerwerb. allerdings gibt es einige wichtige grenzen:

 

erlaubte nebenbeschäftigungen

  • nachhilfe geben
  • freelancing (it, design, übersetzungen, beratung)
  • fahrdienst oder kurierarbeit
  • gastronomie (service, bar, catering)
  • verkauf im einzelhandel
  • online-handel oder e-commerce
  • handwerkliche aufträge
  • unterricht, coaching oder sporttraining
  • selbständige nebenerwerbstätigkeit (einzelfirma)

 

4 gründe, wann ein nebenjob problematisch sein kann:

1. konkurrenz zum hauptarbeitgeber

du darfst deinen arbeitgeber nicht konkurrenzieren.

beispiel: du arbeitest als softwareentwickler bei firma a und verkaufst privat ähnliche dienstleistungen an deren kunden → problematisch.


2. beeinträchtigung deiner arbeit

der nebenjob darf nicht dazu führen, dass du im hauptjob übermüdet bist oder schlechter arbeitest.


3. arbeitszeitvorschriften

die gesamte arbeitszeit aus allen jobs zusammen muss die gesetzlichen höchstgrenzen einhalten, zusätzlich müssen ruhezeiten eingehalten werden.


4. arbeitsvertrag prüfen

viele arbeitgeber verlangen, dass nebenbeschäftigungen gemeldet oder genehmigt werden. ein generelles verbot ist meist nicht zulässig, aber eine meldepflicht schon.

 

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