welche rechtlichen rahmenbedingungen gelten im home office?

erbringt ein arbeitnehmer einen teil seiner arbeitsleistung im home office, können die wichtigsten themen vertraglich festgeschrieben werden, zum beispiel im individualarbeitsvertrag oder in einem einschlägigen arbeitsreglement.

haben arbeitnehmer ein recht auf home office?
wie bereits aus corona-zeiten bekannt ist, kann home office aufgrund behördlicher anordnung und gegen den willen des arbeitnehmers durchgesetzt werden. grundsätzlich unterliegen arbeitnehmer dem weisungsrecht des arbeitgebers. tatsächlich hat dieser jedoch nicht das recht, home office gegen den willen des arbeitnehmers anzuordnen.

wer übernimmt die kosten im home office?
zum notwendigen technischen equipment im home office gehören unter anderem ein pc, eine tastatur und eine maus, ein handy und ein drucker sowie die arbeitsplatzeinrichtung, nämlich ein schreibtisch und ein bürostuhl. für die dafür entstehenden kosten kommt regelmässig der arbeitgeber auf.

müssen im home office gesundheitsbestimmungen eingehalten werden?
die gesundheitsbestimmungen, die am büroarbeitsplatz gültigkeit haben, gelten auch für die arbeit im home office. das bedeutet, dass der arbeitgeber zusammen mit dem arbeitnehmer sicherstellen muss, dass die einrichtung des häuslichen arbeitsplatzes den gesetzlichen anforderungen des gesundheitsschutzes entspricht. weder der arbeitgeber noch die arbeitsinspektorate haben zutritt zu privatwohnungen, sodass es keine kontrollmöglichkeit gibt.

abschliessend ist festzuhalten, dass arbeitnehmer im home office vertraglich dazu verpflichtet sind, datenschutzrechtliche bestimmungen einzuhalten sowie geschäftsgeheimnisse und vertrauliche informationen des arbeitgebers zu wahren.

den kompletten artikel zu diesem thema finden sie unter:
https://www.ostjob.ch/ratgeber/artikel/456/rechtliche-rahmenbedingungen-home-office

alle news anzeigen